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Organisation

Organigramme

Die wichtigsten Aufgaben und Ansprechpartner des LBME auf einen Blick:
Organigramm öffnen (PDF, 260kB).

Der Organisationsplan der Direktion des LBME:
Organigramm öffnen (PDF, 126kB).

Rechtliche Grundlagen

Nach der Systematik der deutschen Vollzugsgrundlagen gibt es einen, in der Wertigkeit gestaffelten, dreistufigen Aufbau der rechtlichen Vorschriften: Gesetze, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften.

Gesetze

Für das Mess- und Eichwesen hat der Bund die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz, die er mit dem Gesetz über Einheiten im Messwesen, dem Eichgesetz und dem Medizinproduktegesetz umgesetzt hat. Sie enthalten Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen mit Zustimmung des Bundesrates

Die Ziele sind:

  • private als auch gewerbliche Verbraucher beim Erwerb messbarer Güter und Dienstleitungen zu schützen
  • im Interesse eines lauteren Wettbewerbs die Voraussetzungen für richtiges Messen im Handel zu schaffen
  • Messsicherheit in den Bereichen Umweltschutz, Gesundheitsschutz und ähnlichen Bereichen zu gewährleisten
  • Vertrauen in amtliche Messungen zu stärken.

Verordnungen

Eichordnung

Die Eichordnung ist als umfassende technische Ausführungsverordnung konzipiert; sie regelt insbesondere

  • die Eichpflicht und die Ausnahmen von der Eichpflicht
  • die Gültigkeitsdauer der Zulassung und der Eichung,
  • die Verfahren der Zulassung und der Eichung,
  • die allgemeinen Anforderungen an Messgeräte und Schankgefäße,
  • Bauartanforderungen und Fehlergrenzen für etwa 110 Messgerätearten.

Fertigpackungsverordnung (FPVO)

Die FPVO regelt alle Belange, die bei der Abfüllung von Produkten in Fertigpackungen bis derzeit 10 kg Füllgewicht für den Endverbraucher durch den Hersteller zu berücksichtigen sind. Die Fertigverpackungsverordnung trat 1971 in Deutschland in Kraft. Vor 1971 galt die Mindestwertforderung, die heute noch in den USA in vielen Staaten Gültigkeit hat.

Verwaltungsvorschriften

Anweisungen für das Zulassungswesen können von der Physikalisch Technischen Bundesanstalt erlassen werden. Für die übrigen Vollzugsbereiche erhalten die Mitarbeiter die Anweisungen von den zuständigen Landesbehörden bzw. den zuständigen Ministerien oder Eichdirektionen. Um eine einheitliche Durchführung in Deutschland zu erreichen, werden diese Verwaltungsvorschriften gemeinsam erarbeitet und vom Bund-Länderausschuss "Gesetzliches Messwesen" als Richtlinien verabschiedet. Die Texte dieser Richtlinien werden bei der Deutschen Akademie für Metrologie hinterlegt und aktualisiert. Sie sind Bestandteil der für den Aufgabenvollzug des LBME NRW benötigten Rechtssammlung.

Messeinheiten

Die Rechtsgrundlage für die Angabe physikalischer Einheiten ist das Gesetz über die Einheiten im Messwesen, das zur Verwendung gesetzlicher Einheiten im Handel und bei amtlichen Messungen verpflichtet. Die deutschen Eichbehörden führen gemäß dem Einheitengesetz alle Messungen in gesetzlichen Einheiten mit folgenden Basiseinheiten aus:

Meter (m) Länge

Kilogramm (kg) Masse

Sekunde (s) Zeit

Ampere (A) Stromstärke

Kelvin (K) Temperatur

Mol (mol) Stoffmenge

Candela (cd) Lichtstärke

Bei allen Messungen werden Vergleichsgrößen (Normale) höchster Genauigkeit verwendet. Diese Vergleichsnormale der Eichbehörden sind an die Referenz-Normale der Bundesrepublik Deutschland angeschlossen.

 

 

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