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23.09.08

Fehlerhafte Elektrizitätszähler – Entwarnung   

Aus den mehreren hundert Verbraucheranfragen bzw. - beschwerden beim LBME NRW wurden 25 Stromkunden ausgewählt, deren Energieverbrauch unplausibel hoch erschien. Die in den Haushalten eingebauten Elektrizitätszähler wurden vor Ort mit einem tragbaren Zählerprüfsystem im eingebauten Zustand überprüft. Nur bei einem Zähler wurden nennenswerte Messabweichungen festgestellt. Bei allen anderen Zählern lagen die Messabweichungen weit innerhalb der zulässigen Verkehrsfehlergrenzen.

Die Ergebnisse der Überprüfungen der 30 ausgebauten Elektrizitätszähler und der 25 Stück vor Ort überprüften Zähler bestätigen die bisherigen positiven Erfahrungen des LBME NRW mit mechanischen Elektrizitätszählern.

Wechselstromzähler mit Induktionsmesswerk sind sehr langlebige und messstabile Messgeräte, die die gesetzlich zulässigen Messabweichungen auch nach Jahrzehnten noch einhalten und bezogen auf die vielen Millionen verwendeten Elektrizitätszähler nur in Ausnahmefällen den Energieverbrauch nicht richtig erfassen. Mehr… (PDF öffnet in neuem Fenster)

Fotos sind unter Angabe der Quelle zur freien Verwendung als Download eingestellt.

Weitere Informationen über „Stromzähler“ finden Sie hier, und einen TV-Mitschnitt der JBK Sendung vom 09.10.2008 (17 Min.) finden Sie hier.

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11.07.08

Fehlerhafte Elektrizitätszähler  

„Jede zweite Stromrechnung sei falsch…“ – diese TV-Meldung sorgt für Aufregung.

In zwei Fernsehberichten werden Elektrizitätszähler gezeigt, die die verbrauchte elektrische Energie zum Nachteil der Verbraucher falsch erfassen. Es wird ferner behauptet, dass dies keine Einzelfälle sind und vermutlich 50 % der Elektrizitätszähler, vor allem ältere Zähler, davon betroffen sind. Mehr… (PDF öffnet in neuem Fenster)

„Sieben Erste-Hilferegeln bei Zählersorgen“ finden Sie hier und das Infoblatt „Vertrauenswürdige Stromzähler“ Informationen aus der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt PTB vom 16. und 22. Juli 2008 finden Sie hier.

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zus. Infos
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20.06.08

Widerruf

Am 12.12.2007 hatten 70 Beamte vom Zollfahndungsamt Essen, Steuerfahndung und Eichamt Düsseldorf das Betriebsgelände eines Mineralölhändlers in Grevenbroich durchsucht. Sechs Tankwagen wurden beschlagnahmt und zur weiteren Untersuchung ins Eichamt Düsseldorf gebracht.

Am 24. Januar 2008 hatte der LBME zu den Untersuchungsergebnissen eine Pressemitteilung veröffentlicht.

Diese Pressemitteilung wurde beanstandet und der LBME wurde vom OVG für NRW aufgefordert, sie zu widerrufen. Den Beschluss des OVG finden Sie hier (PDF öffnet sich in neuem Fenster). Dem kommen wir nach und widerrufen hiermit die strittigen Passagen der Pressemitteilung vom 24.01.2008. Die gesamte Pressemitteilung wurde zurückgezogen und wird nicht weiter verbreitet. Die Klärung der Tatsachen bleibt einem Hauptsacheverfahren vorbehalten.

Widerruf
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Beschl. OVG
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