Landesbetrieb Mess- und Eichwesen

Nordrhein-Westfalen

25 Jahre Landesbetrieb Mess- und Eichwesen NRW

goldene Luftballons 25 mit Glitter umgeben auf blauem Hintergrund

25 Jahre Landesbetrieb Mess- und Eichwesen NRW

Am 01.01.2026 besteht der Landesbetrieb Mess- und Eichwesen Nordrhein-Westfalen (LBME NRW) seit 25 Jahren - ein besonderer Meilenstein in der teils mehr als 200 Jahre zurückreichenden Historie der Eichämter in Nordrhein-Westfalen.

Landesbetriebe weisen alle Merkmale einer Landesoberbehörde auf, unterscheiden sich jedoch von traditionellen Behörden. Sie kombinieren öffentliche Aufgaben mit unternehmerischen Prinzipien, um effizienter und serviceorientierter zu arbeiten. Dies ermöglicht es ihnen, flexibler zu agieren, während sie weiterhin für die Einhaltung der Gesetze und Vorschriften sorgen.

Aufgabenbereiche und Organisation

Der Landesbetrieb Mess- und Eichwesen NRW (LBME NRW) gewährleistet mit seiner metrologischen Fachkompetenz die Messsicherheit für Messungen im öffentlichen Interesse und sichert einen fairen Wettbewerb. Kontrolliert und überwacht werden Messgeräte u.a.:

  • im geschäftlichen Handel (z.B. Waagen sowie Zapf- und Ladesäulen)
  • im amtlichen Verkehr (z.B. Geschwindigkeitsmessanlagen, Atemalkoholmessgeräte)
  • im Arbeits- und Umweltschutz (z.B. Strahlenmessgeräte, Schallmessgeräte)

Seine überwiegend hoheitlichen Aufgaben nimmt der LBME NRW als rechtlich unselbstständiger, organisatorisch abgesonderter Teil der Landesverwaltung wahr und ist zur Betriebsbuchführung verpflichtet. Der LBME NRW ist direkt dem Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE NRW) unterstellt.

Die Direktion des LBME NRW befindet sich in Köln. Über das Land Nordrhein-Westfalen verteilt gibt es 9 organisatorisch integrierte Betriebsstellen (Eichämter).

Aufgrund der Aufgabenzuweisung liegt der Anteil hoheitlicher Aufgaben des LBME NRW bei rund 94%. Die Gebühren für diese Aufgaben sind im Rahmen der Eichung an bundeseinheitliche und landesrechtliche Kostenverordnungen gebunden.

Ein zunehmend wichtiger Bestandteil des LBME-Kerngeschäftes ist die Markt- und Verwendungsüberwachung nach dem Mess- und Eichrecht mit ihren landes- und bundesweiten Schwerpunktaktionen. Diese finden in der Presse regelmäßig vielfache Beachtung.

Als Landesbetrieb ist der LBME NRW gehalten, möglichst kostendeckend zu wirtschaften. In diesem Sinne kann er Leistungen, die in Zusammenhang mit seinen Aufgaben stehen, zusätzlich übernehmen, wenn dadurch das Betriebsergebnis verbessert wird, eine negative Beeinträchtigung des gesetzlichen Auftrags nicht zu erwarten ist und die Aufsichtsbehörde zugestimmt hat. Hierzu gehören u.a. privatwirtschaftliche Tätigkeiten, die sich aus der europäischen Messgeräterichtlinie ergeben. Wenn Unternehmen der Privatwirtschaft für diese Tätigkeiten nicht in ausreichendem Umfang zur Verfügung stehen, nimmt der LBME NRW diese Aufgaben kostendeckend wahr (wie auch andere Eichbehörden in Deutschland).

Zuständig für die Durchführung der privatwirtschaftlichen Konformitätsbewertungsverfahren zum Inverkehrbringen von Messgeräten ist die Konformitätsbewertungsstelle des LBME NRW, die auf diese Weise den Wirtschaftsstandort Nordrhein-Westfalen stärkt.