OrganisationDie Förderung von Frauen und die Integration von Menschen mit Behinderungen oder mit Migrationshintergrund haben einen hohen Stellenwert in der Organisation und Struktur des LBME NRW. Als Mitglied des Unternehmensnetzwerkes „Erfolgsfaktor Familie“ unterstützen wir die Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch flexible und geregelte Arbeitszeiten. Zudem werden die Regelungen des Mindestlohngesetzes angewandt. OrganigrammeDie wichtigsten Aufgaben und Ansprechpartner des LBME auf einen Blick: Rechtliche GrundlagenNach der Systematik der deutschen Vollzugsgrundlagen gibt es einen, in der Wertigkeit gestaffelten, dreistufigen Aufbau der rechtlichen Vorschriften: Gesetze, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften. GesetzeFür das Mess- und Eichwesen hat der Bund die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz, die er mit dem Gesetz über Einheiten im Messwesen, und dem Mess- und Eichgesetz umgesetzt hat. Sie enthalten Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen mit Zustimmung des Bundesrates. Die Ziele sind:
VerordnungenDie Mess- und Eichverordnung ist als umfassende technische Ausführungsverordnung konzipiert; sie regelt insbesondere
Fertigpackungsverordnung (FPVO) Die FPVO regelt alle Belange, die bei der Abfüllung von Produkten in Fertigpackungen bis derzeit 10 kg Füllgewicht für den Endverbraucher durch den Hersteller zu berücksichtigen sind. Die Fertigverpackungsverordnung trat 1971 in Deutschland in Kraft. Vor 1971 galt die Mindestwertforderung, die heute noch in den USA in vielen Staaten Gültigkeit hat. VerwaltungsvorschriftenAnweisungen für das Zulassungswesen können von der Physikalisch Technischen Bundesanstalt erlassen werden. Für die übrigen Vollzugsbereiche erhalten die Mitarbeiter die Anweisungen von den zuständigen Landesbehörden bzw. den zuständigen Ministerien oder Eichdirektionen. Um eine einheitliche Durchführung in Deutschland zu erreichen, werden diese Verwaltungsvorschriften gemeinsam erarbeitet und vom Bund-Länderausschuss "Gesetzliches Messwesen" als Richtlinien verabschiedet. Die Texte dieser Richtlinien werden bei der Deutschen Akademie für Metrologie hinterlegt und aktualisiert. Sie sind Bestandteil der für den Aufgabenvollzug des LBME NRW benötigten Rechtssammlung. Einheiten im Messwesen Die Rechtsgrundlage für die Angabe physikalischer Einheiten ist das Gesetz über die Einheiten im Messwesen, das zur Verwendung gesetzlicher Einheiten im Handel und bei amtlichen Messungen verpflichtet. Die deutschen Eichbehörden führen gemäß dem Einheitengesetz alle Messungen in gesetzlichen Einheiten mit folgenden Basiseinheiten aus: Meter (m) Länge Kilogramm (kg) Masse Sekunde (s) Zeit Ampere (A) Stromstärke Kelvin (K) Temperatur Mol (mol) Stoffmenge Candela (cd) Lichtstärke Bei allen Messungen werden Vergleichsgrößen (Normale) höchster Genauigkeit verwendet. Diese Vergleichsnormale der Eichbehörden sind an die Referenz-Normale der Bundesrepublik Deutschland angeschlossen.
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