Landesbetrieb Mess- und Eichwesen

Nordrhein-Westfalen

Neues Entgeltverzeichnis des LBME NRW ab 01.09.2025

Hellblaues Eurozeichen vor einem dunkelblauen Hintergrund mit Buchstaben und Zahlen

Neues Entgeltverzeichnis des LBME NRW ab 01.09.2025

Am 1. September 2025 tritt die aktualisierte Fassung des Entgeltverzeichnisses des LBME NRW in Kraft. Es gilt für privatrechtliche Dienstleistungen und Leistungen des LBME, die nicht unter die Mess- und Eichgebührenverordnung oder andere Gebührenregelungen fallen.

Die Aktualisierung beruht auf einer Anpassung des Stundensatzes für privatrechtliche Tätigkeiten, welcher unter Berücksichtigung der allgemeinen Kostenentwicklung fortentwickelt wurde. 

Die neue Fassung des Entgeltverzeichnisses ersetzt die bislang gültige Version vom 17. Januar 2019. Bitte beachten Sie, dass das neue Entgeltverzeichnis ab sofort Anwendung findet für alle privatrechtlichen Tätigkeiten mit Leistungsdatum ab dem 1. September 2025.