Landesbetrieb Mess- und Eichwesen

Nordrhein-Westfalen

Beschussprüfung

Beschusspflicht

Gemäß § 3 Beschussgesetz (BeschG) gilt:

Feuerwaffen, Böller sowie höchstbeanspruchte Teile müssen vor Inverkehrbringen durch Beschuss amtlich geprüft werden.

Beschussamt Köln - Fachbereich des Eichamtes Köln

In Nordrhein-Westfalen ist das Beschussamt Köln als Fachbereich des Eichamtes Köln für die Durchführung des Beschussgesetzes zuständig. 

Hauptaufgaben des Beschussamtes Köln

Zu den Hauptaufgaben des Beschussamtes Köln gehören die 

  • Beschussprüfung von Jagd- und Sportwaffen,
  • Beschussprüfung von Schwarzpulverwaffen,
  • Beschussprüfung von Böllern, Gasböllern, Salutkanonen und Modellkanonen zum sportlichen Schießen,
  • Zulassung von Patronen- und Kartuschenmunition, von Spezialmunition für Sondergeräte und von wiedergeladener Munition,
  • Zulassung von Waffenumbauten gem. §§ 8a und 9 BeschG.

Zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben ist das Beschussamt Köln in nationale und internationale Gremien eingebunden:

  • Beschussrat (Bundesministerium des Innern)
  • Arbeitskreis der Beschussämter und der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt

Waffenprüfung

Die Beschussprüfung von Handfeuerwaffen ist der klassische Aufgabenbereich im Beschusswesen. Die Beschussprüfung dient der Sicherheit der Schützin / des Schützen und beinhaltet die Prüfung der

  • Kennzeichnung,
  • Maßhaltigkeit,
  • Funktionssicherheit,
  • Haltbarkeit.

Abschließend erfolgt die Stempelung mit dem amtlichen Beschusszeichen.

Informationen zu den Beschuss- und Prüfzeichen (Anlage II BeschussV)

Böllerprüfung

Die Prüfung von Böllern gemäß § 3 Beschussgesetz ist ein weiterer Aufgabenbereich des Beschussamtes Köln. Böller und Kanonen dienen unter anderem als Brauchtumswaffen und müssen mindestens alle 5 Jahre einer Haltbarkeitsprüfung unterzogen werden. 

Die Prüfung von Böllern und Kanonen wird auf einem speziell für diesen Zweck hergerichteten Beschussplatz nach Terminabsprache durchgeführt.

Weitere amtliche Prüfungen

Das Beschussamt Köln führt Zulassungsprüfungen von Munition nach § 11 Beschussgesetz durch. Hierbei wird der auftretende zulässige Gasdruck oder an dessen Stelle die auf ein bestimmtes Geschoss übertragene Bewegungsenergie geprüft. 

Die kleinste Verpackungseinheit der so geprüften und zugelassenen Munition wird mit dem Prüfzeichen für Munition gekennzeichnet. 

Des Weiteren gehören die Laborierung von Beschussmunition, deren Gasdruck 30% über dem der normalen Munition liegt ebenso wie die Härteprüfung von Geschossen zu den Aufgaben des Beschussamtes Köln.