Landesbetrieb Mess- und Eichwesen

Nordrhein-Westfalen

Sie müssen die Eichung eines einzelnen Messgerätes oder einer Stichprobe von Messgeräten auf Einhaltung gesetzlich festgelegter Anforderungen durch eine Behörde beantragen.

Der Stichtag für die fristgerechte Antragstellung ist in diesem Jahr der 22. Oktober 2024.

Auf der rechten Seite erhalten Sie Informationen zu den rechtlichen Grundlagen, zu den Eichfristen, den Eichgebühren und zum Thema "Verspätete Eichung".

Weiter unten auf dieser Seite finden Sie die verschiedenen Möglichkeiten zur Antragstellung:

  • Wirtschafts-Service-Portal.NRW (WSP.NRW)
  • Portal eichamt.de
  • Eichantragsformular LBME NRW (pdf-Dokument)

Elektronischer Eichantrag WSP.NRW

Wirtschafts-Service-Portal.NRW

  • Online-Eichantrag (allgemein)
  • Online-Eichantrag für Taxis und Mietwagen


Hier geht es zu den LBME-Anträgen:

Mess- und Eichwesen (wirtschaft.nrw)


Ergänzender Hinweis

Sie können über den obigen Link darüber hinaus auch die folgenden Online-Anträge stellen: 

  • Konformitätsbewertung
  • Instandsetzungsbenachrichtigung 

Elektronischer Eichantrag über das Portal eichamt.de

Portal eichamt.de


Ergänzender Hinweis

Auf dem Portal eichamt.de finden Sie auch die Verwenderanzeige gemäß § 32 MessEG:

Elektronischer Eichantrag LBME NRW

pdf-Dokument 2024

Nutzen Sie das pdf-Dokument des LBME NRW, um Ihren Eichantrag zu stellen: