Landesbetrieb Mess- und Eichwesen

Nordrhein-Westfalen

Verspäteter Eichantrag

Unser Informationsblatt "Verspätete Eichung - Was ist zu beachten?" gibt Ihnen einen Überblick über Ihre Handlungsmöglichkeiten, wenn Sie Ihren Eichantrag nicht vor dem jährlich geltenden Stichtag gestellt haben.

Auf der rechten Seite finden Sie unsere angebotenen Möglichkeiten zur Antragstellung für die Eichung.

Der Stichtag für das laufende Jahr ist der 22. Oktober 2024.