Themen und Aktivitäten im Jahr 2021
Betriebe, welche Verpackungen mit Erzeugnissen beliebiger Art befüllen, sind gesetzlich verpflichtet, die Anforderungen der Fertigpackungsverordnung einzuhalten. Der LBME NRW verfolgt durch seine regelmäßigen Kontrollen das Ziel, dass nur ordnungsgemäß befüllte Fertigpackungen in den Handel gelangen. Pandemiebedingt konnten in 2021 nicht alle vorgesehenen Überwachungen planungsgemäß durchgeführt werden. Dies ergab sich unter anderem wegen des Mehraufwandes durch die Einhaltung von Abstands- und Hygienevorschriften.
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