Landesbetrieb Mess- und Eichwesen

Nordrhein-Westfalen

Antragstellung Konformitätsbewertung für Taxameter und Wegstreckenzähler

Antragstellung Konformitätsbewertung für Taxameter und Wegstreckenzähler

Für Taxameter und Wegstreckenzähler schreibt der Gesetzgeber ein Konformitätsbewertungsverfahren vor, das sich etwas vom Verfahren anderer Geräte unterscheidet. 


Informationen zur Vorgehensweise und zu den Regelungen für die Konformitätsbewertung finden Sie hier: 
 

Formulare Konformitätsbewertung für Taxameter und Wegstreckenzähler

Für die Konformitätsbewertung bei Taxametern und Wegstreckenzählern werden bestimmte Formulare benötigt. Diese unterscheiden sich je nachdem, ob bereits ein Vertrag mit dem LBME NRW vorliegt oder nicht (siehe rechte oder linke Spalte unten).

Bei der Nutzung eines Vertrages stimmen Sie bitte für eine Konformitätsbewertung einen Termin mit dem jeweiligen Eichamt ab.

Für den Abschluss eines Vertrages wenden Sie sich bitte per E-Mail  an den Geschäftsbereich Eichtechnik in der Direktion des LBME NRW (Eichtechnik[at]lbme.nrw.de (Eichtechnik[at]lbme[dot]nrw[dot]de)).