Themen und Aktivitäten im Jahr 2021
Die privatwirtschaftliche Rolle der Konformitätsbewertungsstelle des LBME NRW hatte in 2021 insbesondere im Bereich des Inverkehrbringens eichrechtskonformer E-Ladesäulen eine wesentliche Bedeutung. Die eichrechtskonformen Ladesäulen dürfen dazu verwendet werden, Ladevorgänge nach tatsächlich gelieferter Energiemenge in Kilowattstunden abzurechnen.
Bei zwei Herstellern war der LBME NRW als Konformitätsbewertungsstelle zum Inverkehrbringen nach „Modul F“ tätig. Ein weiterer Hersteller wurde bei der Umrüstung bereits aufgestellter E-Ladesäulen durch Konformitätsbewertungen nach „Modul F“ unterstützt.