Landesbetrieb Mess- und Eichwesen

Nordrhein-Westfalen

Konformitätsbewertung

Die privatwirtschaftliche Rolle der Konformitätsbewertungsstelle des LBME NRW hatte wie im Jahre 2024 insbesondere im Bereich des Inverkehrbringens rechtskonformer E-Ladesäulen unter Beachtung der ISO 17025 und ISO 17065 eine wesentliche Bedeutung. 

Die rechtskonformen Ladesäulen dürfen dazu verwendet werden, Ladevorgänge im geschäftlichen Verkehr nach tatsächlich gelieferter Energiemenge in Kilowattstunden abzurechnen. 

Inzwischen wurden 2025 (bis Ende) 147 Ladesäulen konformitätsbewertet (Stückprüfung). 

Durch die Anerkennung einiger „größerer“ Hersteller nach Anhang II Modul D der RL 2014/32/EU (Qualitätssicherung der Produktion) sind die Stückprüfungen rückläufig.