TSE-Pflicht im Taxengewerbe
Laut einer Vorgabe des Finanzministeriums müssen Taxameter und Wegstreckenzähler ab dem 01.01.2026 verpflichtend mit einer Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein, um weiter verwendet werden zu dürfen. Die TSE soll sicherstellen, dass alle Kassenvorgänge fälschungssicher gespeichert und nachträgliche Manipulationen verhindert werden. Sie besteht i. d. R. aus einem Sicherheitsmodul, einem Speichermedium und einer digitalen Schnittstelle.
Die ursprünglich für den 01.01.2024 vorgesehene Umstellungsfrist wurde auf den 01.01.2026 verlängert, so dass bis zum Stichtag 31.12.2025 eine Nichtbeanstandungsregelung der Finanzverwaltung für Taxi- und Mietwagenunternehmen gilt, die die TSE noch nicht nutzen.
Mit der Implementierung der Technischen Sicherheitseinrichtung in Taxen und Mietwagen ist i. d. R. die Notwendigkeit einer Eichung des neuen Systems verbunden.
Damit die erforderliche Eichung durch die zuständigen Betriebsstellen des LBME NRW bis zum Stichtag 31.12.2025 erfolgen kann, wird dringend empfohlen, die kontinuierlich von den Eichämtern für die Taxeneichung angebotenen Termine bereits frühzeitig zu nutzen. Link zur Terminbuchungsseite https://www.lbme.nrw.de/etermin-lbme-nrw-online-terminbuchung-fuer-taxis-und-mietwagen
Andernfalls besteht das Risiko, dass eine Eichung Ihres Systems nicht mehr vor dem Auslaufen der Nichtbeanstandungsregelung der Finanzverwaltung am 31.12.2025 erfolgen kann.
Wichtiger Hinweis: die Ausstattung mit einer Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ist eine Vorgabe des Finanzministeriums. Insofern verweisen wir bei Fragen zur TSE-Pflicht auf das Informationsangebot der Finanzverwaltung, welches Sie unter folgendem Link aufrufen können:
Eine Beteiligung der Eichverwaltung ergibt sich nur in Bezug auf eine ggf. nach Implementierung der TSE erforderliche Eichung Ihres Systems.