Verbraucherschutz Der Landesbetrieb Mess- und Eichwesen NRW mit insgesamt 10
Betriebsstellen und rund 300 Mitarbeitern hat im Sinne des Verbraucherschutzes
die traditionelle Aufgabe, den Bürger vor den vielfältigen
Auswirkungen falscher Messergebnisse zu schützen. Denn: Viele
Messgeräte können aus ganz unterschiedlichen
Gründen falsche Werte anzeigen. Deshalb ist eine regelmäßige
Überprüfung der Messgeräte, im Fachdeutsch "Eichung", notwendig. Wo und wie wird für den Verbraucher gemessen und geeicht:
Wenn der Kunde eine Ware kauft und bezahlt, die zuvor gewogen oder
gemessen wurde, ist das vom Verkäufer verwendete Messgerät eichpflichtig. Es werden praktisch alle vorverpackten Waren kontrolliert – beim Hersteller oder auch im Handel. Dabei wird anhand von Stichproben geprüft, ob die Füllmenge z.B. in Gramm, Liter oder als Stückzahl deutlich angegeben ist, ob eine täuschende Befüllung oder Gestaltung vorliegt (Mogelpackung) und ob die angegebene Füllmenge im Mittel eingehalten ist. Abweichungen innerhalb der gesetzlichen Fehlergrenzen bei der einzelnen Packung sind zulässig. Ob Elektrizitäts-, Gas-, Wärme- oder Wasserverbrauch, gemessen wird im Haushalt rund um die Uhr. Damit richtig gemessen wird und sich die Bemühungen um Energieeinsparung auch in der Verbrauchsabrechnung niederschlagen, übernehmen unabhängige staatlich anerkannte Prüfstellen, die von der Eichbehörde überwacht werden, die regelmäßige Prüfung der Messgeräte. Beim Kauf von Heizöl wird die gelieferte Menge mit einer geeichten Messanlage im Tankwagen bestimmt. Um den Kunden im Sommer wie Winter dieselben Abrechnungsbedingungen zu gewähren, wird auch die Volumenvergrößerung bei höheren Temperaturen durch Umrechnung auf eine einheitliche Bezugstemperatur berücksichtigt. Die gesamte Anlage wird von der Eichbehörde regelmäßig überprüft und nachgeeicht. Die von amtlichen Stellen, z.B. von der Polizei, betriebenen Messanlagen für Geschwindigkeits- und Abstandsmessungen sowie zur Rotlichtüberwachung bei Lichtsignalanlagen (Ampeln) unterliegen eichamtlichen Kontrollen. So können gesetzliche Übertretungen bestimmt und dem tatsächlichen Verursacher zugeordnet werden. Das betrifft ebenso die von der Polizei eingesetzten beweissicheren Geräte, die den Alkohol im Atem messen. Ebenso strengen Kontrollen durch die Eichbehörden unterliegen die Liter- und Preisangaben an den Zapfsäulen von Tankstellen. Bei Überschreiten der vorgegebenen Toleranzen müssen die Zapfsäulen instandgesetzt oder dürfen nicht mehr verwendet werden. Fahrten im Mietwagen oder Taxi sind teuer. Damit der Preis stimmt, begleitet den Fahrgast auch hier ein geeichtes Messinstrument. Umwelt- und Arbeitsschutz bedeutet auch, dass
der Mensch vor negativen Folgen moderner Entwicklungen geschützt
werden muss. Lärm von
Verkehr und Maschinen, Abgase von Autos und Strahlung von Röntgenstrahlern
und radioaktiven Stoffen sind dafür typische Beispiele.
Die Messgeräte
für die Abgasuntersuchung bei Kraftfahrzeugen sowohl mit
Benzin- als auch mit Dieselmotoren müssen geeicht sein.
Schallpegelmessgeräte und Strahlenschutzmessgeräte
benötigen
aufwendige Prüfeinrichtungen für ihre Eichung. |
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