Landesbetrieb Mess- und Eichwesen

Nordrhein-Westfalen

Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Landesbetrieb Mess- und Eichwesen Nordrhein-Westfalen (LBME NRW) hat den Anspruch, seine Internetseite www.lbme.nrw barrierefrei bzw. barrierearm zugänglich zu machen. 

Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für ausschließlich die Internetseite www.lbme.nrw.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG NRW) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung NRW (BITV NRW) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen zur barrierefreien Informationstechnik

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus Paragraphen 3 Absätze 1 bis 4 und Paragraph 4 der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung NRW (BITV NRW), die auf der Grundlage von § 10e Behindertengleichstellungsgesetz (BGG NRW) erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer vom Kompetenzzentrum Barrierefreie IT (KBIT) beim Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen IT.NRW vorgenommenen Bewertung auf Grundlage der BITV-Selbstbewertung. Diese basiert auf dem internationalen Standard WCAG. 

Der Internetauftritt des LBME NRW ist mit der BITVNRW vereinbar.  

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 31.12.2023 erstellt und zuletzt am 01.03.2024 aktualisiert. 

Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback Ansprechpersonen

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen über unsere zentrale E-Mailadresse poststelle.direktion[at]lbme.nrw.de (poststelle[dot]direktion[at]lbme[dot]nrw[dot]de) an.

Alternativ können Sie auch das bereit gestellte Kontaktformular zur Meldung von Barrierefreiheitsauffälligkeiten verwenden, um mit dem Team in Kontakt zu treten.

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 10d Behindertengleichstellungsgesetz NRW (BGG NRW) wenden. Die Schlichtungsstelle BGG NRW hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie hier: Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG NRW unter ombudsstelle-barrierefreie-it[at]mags.nrw.de (der Ombudsstelle-Barrierefreie-IT E-Mail)