Landesbetrieb Mess- und Eichwesen

Nordrhein-Westfalen

Behördenübergreifende Taxenkontrolle in Köln am 27.09.2023

Text Kontrolle mit Polizeikelle als Buchstabe "o", im Hintergrund Blaulicht mit Anzeige STOPP

Verbraucherschutz "Hand in Hand"
Behördenübergreifende Taxenkontrolle in Köln am 27.09.2023

Am Mittwoch, dem 27.09.2023, führte das Eichamt Köln gemeinsam mit der Polizei, dem Hauptzollamt, dem Ordnungsamt und der Steuerfahndung Köln eine Taxen- und Mietwagenkontrolle im Stadt-gebiet Köln durch. Im Sinne des Verbraucherschutzes wurden durch die Ordnungsbehörden Taxen, Mietwagen, deren Fahrer*innen und Unternehmer*innen, auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften kontrolliert.

Am Kölner Hauptbahnhof sowie am Bahnhof Deutz gab es jeweils zwei Kontrollpunkte an denen Polizeikräfte den Verkehr und die zu kontrollierenden Fahrzeuge absicherten und auch weitere Fahrzeuge von Onlinedienst-Anbietern zuführten. 25 Mitarbeitende der Behörden nahmen dann die an den Standplätzen wartenden Taxen, Mietwagen und die zugeführten Fahrzeuge unter die Lupe. So wurden insgesamt rund 120 Fahrzeuge überprüft.

Ist das Taxameter gültig geeicht? Ist der korrekte Tarif aufgespielt? Wurden eventuell Manipulationen am Messgerät vorgenommen? Diesen und weiteren Fragen im Sinne des Mess- und Eichgesetzes gingen die Beschäftigten des Eichamts nach.

Bei diesen Kontrollen wurden vier Abweichungen von den eichrechtlichen Vorschriften festgestellt, zu denen Ordnungswidrigkeitenanzeigen erstellt wurden.

Informationen zu den Feststellungen der anderen beteiligten Behörden finden Sie auf der rechten Seite in der gemeinsamen Pressemitteilung, die als Download zur Verfügung steht.

Mit diesen Kontrollen sorgen Eichamt, Hauptzollamt, Ordnungsamt, Polizei und Steuerfahndung Köln im Rahmen der behördlichen Zusammenarbeit für einen fairen Wettbewerb, den Schutz der Verbraucher und den Erhalt von Arbeitsplätzen.

Dr. Tluk von Toschanowitz, Leiter der Betriebsstelle Eichamt Köln, zeigte sich sehr zufrieden mit der Aktion:

„Die gemeinsame Aktion von vielen unterschiedlichen Behörden ist hilfreich, da so die unterschiedlichsten Bereiche zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger gleichzeitig kontrolliert werden können. Gleichzeitig wurde hierdurch die interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen den Behörden gestärkt. Da das Eichamt Köln keine Berechtigung hat, Fahrzeuge aus dem fließenden Verkehr anzuhalten, sind wir immer dankbar, wenn wir gemeinsam mit dem Zoll oder der Polizei solche Überwachungsmaßnahmen durchführen können. Wir freuen uns bereits jetzt auf die nächste Kontrolle, sei es unter Federführung des Zolls, der Polizei oder von uns.“