Landesbetrieb Mess- und Eichwesen

Nordrhein-Westfalen

Über uns

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Der Landesbetrieb Mess- und Eichwesen

Der Landesbetrieb Mess- und Eichwesen NRW (LBME NRW) gewährleistet mit seiner metrologischen Fachkompetenz die Messsicherheit für Messungen im öffentlichen Interesse und sichert einen fairen Wettbewerb. Kontrolliert und überwacht werden Messgeräte u.a.:

  • im geschäftlichen Handel (z.B. Waagen sowie Zapf- und Ladesäulen)
  • im amtlichen Verkehr (z.B. Geschwindigkeitsmessanlagen, Atemalkoholmessgeräte)
  • im Arbeits- und Umweltschutz (z.B. Strahlenmessgeräte, Schallmessgeräte)

Seine überwiegend hoheitlichen Aufgaben nimmt der LBME NRW als rechtlich unselbstständiger, organisatorisch abgesonderter Teil der Landesverwaltung wahr und ist zur Betriebsbuchführung verpflichtet. Aufsichtsbehörde des LBME NRW ist das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIDE NRW).

Die Direktion des LBME NRW befindet sich in Köln. Über das Land Nordrhein-Westfalen verteilt gibt es 9 organisatorisch integrierte Betriebsstellen (Eichämter).
 

Aufgabenbereiche

Aufgrund der Aufgabenzuweisung liegt der Anteil hoheitlicher Aufgaben des LBME NRW bei rund 94%. Die Gebühren für diese Aufgaben sind im Rahmen der Eichung an bundeseinheitliche und landesrechtliche Kostenverordnungen gebunden.

Ein zunehmend wichtiger Bestandteil des LBME-Kerngeschäftes ist die Markt- und Verwendungsüberwachung nach dem Mess- und Eichrecht mit ihren landes- und bundesweiten Schwerpunktaktionen. Diese finden in der Presse regelmäßig vielfache Beachtung.

Als Landesbetrieb ist der LBME NRW gehalten, möglichst kostendeckend zu wirtschaften. In diesem Sinne kann er Leistungen, die in Zusammenhang mit seinen Aufgaben stehen, zusätzlich übernehmen, wenn dadurch das Betriebsergebnis verbessert wird, eine negative Beeinträchtigung des gesetzlichen Auftrags nicht zu erwarten ist und die Aufsichtsbehörde zugestimmt hat. Hierzu gehören u.a. privatwirtschaftliche Tätigkeiten, die sich aus der europäischen Messgeräterichtlinie ergeben. Wenn Unternehmen der Privatwirtschaft für diese Tätigkeiten nicht in ausreichendem Umfang zur Verfügung stehen, nimmt der LBME NRW diese Aufgaben kostendeckend war (wie auch andere Eichbehörden in Deutschland).

Zuständig für die Durchführung der privatwirtschaftlichen Konformitätsbewertungsverfahren zum Inverkehrbringen von Messgeräten ist die Konformitätsbewertungsstelle des LBME NRW, die auf diese Weise zur Wirtschaftsförderung in Nordrhein-Westfalen beiträgt.

Das Beschussamt Köln führt als Fachbereich der Betriebsstelle Eichamt Köln u.a. Prüfungen von Waffen, Munition und Böllern durch. Da die amtliche Beschussprüfung ziviler Waffen lediglich in 4 Bundesländern angeboten wird, greifen zahlreiche Antragsteller*innen aus anderen Bundesländern auf die Dienstleistungen des Beschussamtes Köln zurück.

Für den Zuständigkeitsbereich der Bezirksregierung Arnsberg wurde dem LBME NRW die Messstelle für Umweltradioaktivität zugeordnet. Die Messstelle führt entsprechend der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Integrierten Mess- und Informationssystem zur Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt (IMIS) die Routineuntersuchungen der Umweltproben auf Radioaktivität gemäß § 162 des Strahlenschutzgesetztes durch.

Für einen radioaktiven Ereignisfall müssen personelle und technische Ressourcen bereitgehalten werden.

Zusätzlich nimmt die Messstelle an den von den Leitstellen des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit organisierten bundesweiten Übungen und Ringversuchen teil.
 

Rechtliche Grundlagen und Befugnisregeln für die Tätigkeit des LBME NRW

Bundeseinheitliche eichrechtliche Normen bilden die Grundlage für die Tätigkeiten der Eichbehörden in Deutschland. Deren Vollzug ist dem LBME NRW als Sonderordnungsbehörde zusammen mit der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten in NRW nach § 12 des Ordnungsbehördengesetzes NRW zugewiesen.

Des Weiteren ist der LBME NRW für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Mess- und Eichgesetz, dem Einheiten- und Zeitgesetz sowie dem Gesetz über den Feingehalt von Gold- und Silberwaren zuständig.


Die technischen Mitarbeitenden des LBME NRW verfügen nach dem Ordnungsbehördengesetz über polizeiliche sowie staatsanwaltliche Befugnisse bei der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten. Dabei ist der LBME NRW gemäß seiner Betriebssatzung auf den Vollzug der Bestimmungen im gesetzlich geregelten Messwesen ausgerichtet.