Unsere Umweltleitlinien
Auf dem Weg zur nachhaltigen Verwaltung bis Ende 2026
Wir wollen das Umweltschutz-Grundprinzip in allen Abläufen beim LBME NRW fest verankern:
- VERMEIDEN von Stoffinputs etc. - und wo ein Vermeiden nicht möglich sind diese zumindest zu
- VERMINDERN (d. h. Vorhandenes soll zunächst genutzt bzw. effizienter eingesetzt werden) bzw. zu
- VERWERTEN - und wenn keine vollständige Verwertung möglich ist
- ordnungsgemäß ENTSORGEN
Der LBME NRW soll sich bis zum 31.12.2026 eine „Nachhaltige Verwaltung“ nennen können und gegenüber allen Stakeholdern eine Vorbildfunktion innehaben.
Mit unserer Teilnahme an ÖKOPROFIT-Konvoi und der aktiven Mitwirkung der Mitarbeiter*innen möchten wir zu einer nachhaltigeren Entwicklung an unserem Standort in Köln beitragen.
Erzielte Erfolge sollen baldmöglichst auch auf alle anderen Standorte des LBME NRW übertragen werden.
Durch den schonenden Umgang mit der Umwelt bei der Bereitstellung unserer Dienstleistungen sollen Belastungen für die Mitwelt so stark wie möglich reduziert werden.
Wir halten die Gesetze und Verordnungen sowie die behördlichen Auflagen ein und wir verpflichten uns darüber hinaus, den betrieblichen Umweltschutz stetig zu verbessern.
Bei allen Maßnahmen zum Umweltschutz orientieren wir uns an der besten verfügbaren Technik.
Schon beim Einkauf von Produkten und Dienstleistungen wollen wir konsequent Umweltaspekte in die Entscheidung mit einbeziehen.
Erfolgreicher Umweltschutz kann nur durch die aktive Mitwirkung und Motivation aller Mitarbeitenden erreicht werden. Deshalb wollen wir alle Mitarbeitenden so gut informieren und unterrichten, dass sie aktiv Mitverantwortung übernehmen können und der Umweltschutz aktiv „gelebt“ wird.
Die Mitarbeitenden sollen darüber hinaus durch interne Anweisungen konkret angewiesen werden stets nachhaltig und "ökoprofitabel" zu handeln. Dabei sollen die eher kurzfristig orientierten wirtschaftlichen Aspekte vor allem mit den langfristigen ökologischen und nachhaltigen Einflüssen insgesamt abgewogen werden.
Das Bestreben, die Umwelt zu schützen, ist für uns als Landesverwaltung zudem eine Verpflichtung gegenüber allen Bürgerinnen und Bürgern, allen Mitarbeitenden sowie gegenüber nachfolgenden Generationen.
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