Verwenderanzeige gemäß § 32 MessEG Links zur Online-Verwenderanzeige und zum Info-Blatt
Wer neue oder erneuerte Messgeräte verwendet oder im Auftrag des Verwenders Messwerte von solchen Messgeräten erfasst, hat die betroffenen Messgeräte der nach Landesrecht zuständigen Behörde spätestens sechs Wochen nach Inbetriebnahme anzuzeigen.
Über diesen Link kommen Sie direkt zur Online-Verwenderanzeige auf der behördenübergreifenden Portal eichamt.de (dort finden Sie auch eine Übersicht der möglichen Messgerätearten):
Weiterführende Informationen zur Verwenderanzeige gemäß § 32 MessEG stellt das folgende Info-Blatt zur Verfügung:
"Social Media"-Einstellungen
Wenn Sie diese Felder durch einen Klick aktivieren, werden Informationen an die nachfolgenden Dienste übertragen und dort gespeichert:
Facebook, Twitter, Youtube, Pinterest, Instagram, Flickr, Vimeo
Bitte beachten Sie unsere Informationen und Hinweise zum Datenschutz und zur Netiquette bevor Sie die einzelnen Sozialen Medien aktivieren.
Datenfeeds von sozialen Netzwerken dauerhaft aktivieren und Datenübertragung zustimmen: