Landesbetrieb Mess- und Eichwesen

Nordrhein-Westfalen

Pressemitteilung Backwaren - Landesamt für Mess- und Eichwesen Rheinland-Pfalz

Halbes Brot vor einem unscharfem Hintergrund

Pressemitteilung Backwaren - Landesamt für Mess- und Eichwesen Rheinland-Pfalz Verkauf halber Brote weder untersagt noch bestraft

Das Landesamt für Mess- und Eichwesen in Rheinland-Pfalz hat aktuell eine Pressemitteilung zum Verkauf von Backwaren herausgegeben (siehe Seitenleiste rechts).

Da die gesetzlichen Grundlagen bundesweit einheitlich sind, gelten die getroffenen Aussagen auch für den Landesbetrieb Mess- und Eichwesen NRW.

Fazit: Bäckereien dürfen weiterhin "halbe Brote" verkaufen