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Pressemitteilung Backwaren - Landesamt für Mess- und Eichwesen Rheinland-Pfalz Verkauf halber Brote weder untersagt noch bestraft
Das Landesamt für Mess- und Eichwesen in Rheinland-Pfalz hat aktuell eine Pressemitteilung zum Verkauf von Backwaren herausgegeben (siehe Seitenleiste rechts).
Da die gesetzlichen Grundlagen bundesweit einheitlich sind, gelten die getroffenen Aussagen auch für den Landesbetrieb Mess- und Eichwesen NRW.
Fazit: Bäckereien dürfen weiterhin "halbe Brote" verkaufen
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