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Messstelle für Umweltradioaktivität
Für den Zuständigkeitsbereich der Bezirksregierung Arnsberg wurde dem LBME NRW die Messstelle für Umweltradioaktivität zugeordnet. Diese führt untern anderem die Routineuntersuchungen der Umweltproben auf Radioaktivität gemäß § 162 des Strahlenschutzgesetztes durch.