Landesbetrieb Mess- und Eichwesen

Nordrhein-Westfalen

eTermin LBME NRW - Online-Terminbuchung für Taxis und Mietwagen

Smartphone und Kalender vor grauem Hintergrund mit Halbkreisen - Symbolbild

Online-Terminbuchung für die Eichung von Taxis und Mietwagen

eTermine sind bei den Eichämtern buchbar

Der LBME NRW führt eine Online-Terminbuchung für die Eichung von Taxis und Mietwagen ein. Federführend ist dabei der Geschäftsbereich Eichtechnik.

Es handelt sich um die Lösung eines externen Anbieters, die auch bereits in anderen Eichbehörden im Einsatz ist und dort erprobt wurde. Die Software kann bedarfsgerecht konfiguriert werden und wurde bereits mehrfach mit dem INNOVATIONSPREIS-IT ausgezeichnet.

 

Vorteile für die Taxi- und Mietwagerfahrer*innen

Rund um die Uhr verfügbar, einfach und flexibel: Der eTermin kann von den Taxi- und Mietwagenfahrer*innen natürlich auch direkt online am Handy gebucht werden. Diese können sich aus den angezeigten verfügbaren Optionen einen Wunschtermin im jeweiligen Eichamt aussuchen, insgesamt sind nur 3 Schritte erforderlich. 

Mit der Online-Terminbuchung wird gleichzeitig auch ein Eichantrag gestellt, sodass dieser separate Schritt entfällt.

Sobald der eTermin gebucht wurde, wird automatisch eine Bestätigungsnachricht per E-Mail gesendet. Diese enthält ergänzende Informationen, beispielsweise zu den erforderlichen mitzubringenden Unterlagen. 

Bis zu 4 Tage vorher kann der eTermin eigenständig und kostenfrei online storniert werden. 

 

Hinweise zur eTermin-Buchung

  • Es handelt sich um eine verbindliche Terminbuchung.
  • Wenn Sie den eTermin weniger als 4 Tage vorher stornieren, entstehen anteilige Gebühren.
    Sofern wir den eTermin noch kurzfristig neu vergeben können, stellen wir 25% der Festgebühr in Rechnung.
    Wenn der eTermin aufgrund der Kurzfristigkeit nicht neu vergeben werden kann, berechnen wir 50% der Festgebühr.
    Nehmen Sie den Termin ohne Absage nicht wahr, sind 75% der Festgebühr fällig.
  • Der gebuchte eTermin ist nicht übertragbar.
  • Die Terminbuchung gilt jeweils für ein Fahrzeug.